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Allgemeine Geschäftsbedingungen

-im Folgenden: AGB- der

Spektrum Forst GmbH, Eschweiler
-im Folgenden: Spektrum-
Stand Oktober 2018

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A Die nachfolgenden AGB gelten für:
-  Verbraucher gem. § 13 BGB (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), soweit den AGB keine zwingenden gesetzliche Vorschriften entgegen stehen,

-  Unternehmer gem. § 14 BGB (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben oder Verbindlichkeiten einzugehen) und

-  Öffentlich-rechtlich organisierte Einheiten, wie z.B. Körperschaften, Zweckgesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts einschließlich deren rechtlich unselbständige Untergliederungen, soweit sie am Rechtsverkehr teilnehmen.

B Sachlicher Geltungsbereich unserer AGB / Definitionen

I Erwerbsvorgänge: Als Erwerbsvorgänge im Sinne dieser AGB gelten alle Rechtsgeschäfte, an denen Spektrum als Vertragspartei beteiligt ist und die vertragswesentlich darauf gerichtet sind, dass Spektrum Eigentum- und Besitz an Holz von Dritten in beliebiger Verarbeitungsstufe unter gleichzeitiger Erbringung einer Gegenleistung erwirbt.

II Veräußerungsvorgänge: Als Veräußerungsvorgänge im Sinne dieser AGB gelten alle Rechtsgeschäfte, an denen Spektrum als Vertragspartei beteiligt ist und die vertragswesentlich darauf gerichtet sind, dass Spektrum einem Dritten Eigentum- und Besitz an Holz in beliebiger Verarbeitungsstufe verschafft und der Dritte dafür eine Gegenleistung erbringt.

III Sonstige Leistungen: Alle Rechtsgeschäfte, an denen Spektrum als Vertragspartei beteiligt ist und der Inhalt dieser Rechtsgeschäfte vertragswesentlich weder Erwerbs- noch Veräußerungsvorgänge sind.

C Die AGB gelten für alle Personen gemäß vorstehend A) und alle Rechtsgeschäfte der Spektrum gemäß vorstehend B) sowie für alle Vertragsangebote und -annahmen der Spektrum, soweit im Einzelfall keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde oder ihnen zwingende gesetzliche Regelungen zum Schutz des Verbrauchers entgegenstehen. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte mit Personen gemäß vorstehend A), auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich einbezogen worden sind.

Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden abgelehnt. Im Kollisionsfall sich widersprechender AGB`s gelten unsere AGB, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften als vereinbart.

 

§ 1
Angebote // Vertragsabschluss // Schriftlichkeitserfordernis // Schweigen

    • Unsere auf Abschluss eines Rechtsgeschäftes gerichteten Willenserklärungen (Angebote und Annahmen) werden erst verbindlich und wirksam, wenn sie dem jeweiligen Vertragspartner schriftlich (auch per Fax oder per e-mail) zugehen und den Zusatz „verbindliches Angebot“ bzw. „verbindliche Annahme“ enthalten. Nur mündlich abgegebene Willenserklärung von Spektrum bedürfen zu deren Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung (auch per Fax oder per e.Mail).
      Inhalte vorvertraglicher Verhandlungen werden nur Vertragsinhalt, soweit sie beiden Vertragsparteien vor Vertragsabschluss ihrem wesentlichen Inhalten nach in Schriftform vorliegen.
    • Das Schriftlichkeitserfordernis kann wirksam nur aufgehoben, verändert oder zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies zuvor zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde.
    • Auch im kaufmännischen Rechtsverkehr bedeutet unser Schweigen auf Erklärungen Dritter, egal welchen Inhaltes sie sind, stets Ablehnung.

 

§ 2
Bindungsfrist an unsere verbindlichen Angebote

2.1 An unsere verbindlichen Angebote gegenüber Dritten sind wir 5 Arbeitstage nach dem Tag des Zugangs beim Erklärungsempfänger gebunden; danach erlischt es automatisch. Eine verlängerte Bindungsfrist kann nur im Einzelfall im Voraus durch Individualvereinbarung schriftlich vereinbart werden.

 

§ 3
Vereinbarte Gegenleistungen / Vertragspreise

3.1 Die vereinbarten Gegenleistungen für unsere Erwerbsvorgänge, insbesondere -aber nicht beschränkt auf- die uns in Rechnung gestellten Preise, sind für die Dauer des Vertrages nach Maßgabe dieser AGB bindend. Sie entfalten für andere Verträge mit dem selben Vertragspartner oder mit Dritten keine Präjudizwirkung. Selbiges gilt sinngemäß für Veräußerungsvorgänge.

 

§ 4
Lieferzeiten // Anlieferungen und vorübergehende Verhinderungen

4.1 Vorbehaltlich im Einzelfall ausdrücklich vereinbarter Lieferzeiten und -fristen dienen unsere entsprechenden Angaben in Veräußerungsvorgängen lediglich als grober Anhalt und sind unverbindlich.

4.2 Sobald Spektrum tatsächliche Umstände bekannt werden, die angekündigte Lieferzeiten und / oder -fristen in Frage stellen, wird der Vertragspartner umgehend darüber informiert. Spektrum wird unverzüglich neue Lieferzeiten und / oder -fristen mit dem Vertragspartner absprechen.

4.3 Auslieferungen von Holzmengen erfolgen nur an Übergabestellen, die mit LKW mit einer Gesamttonnage von 40 Tonnen fahrtechnisch sicher erreichbar sind. Der jeweilige LKW-Fahrer ist berechtigt, unsichere Zufahrten oder Übergabestellen vor Ort abzulehnen. Ihm ist sofort vom Lieferungsempfänger eine andere geeignete und sichere Übergabestelle zu benennen.

4.4 Mit Beginn des Annahmeverzuges des Vertragspartners von Spektrum geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder des Verlustes der Erwerbsgegenstände auf ihn über.

4.5 Die Übergabe von Holz findet -vorbehaltlich abweichender individueller schriftlicher Vereinbarung- nur unmittelbar seitlich des LKW statt. Eine Lagerung von Holzmengen auf öffentlichen Wegen oder Straßen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Erwerber legt eine entsprechende Genehmigung vor. Es liegt allein in der tatsächlichen und rechtlichen Verantwortungssphäre des Lieferungsempfängers, ob und in welchem Umfang die Holzmengen neben dem LKW abgeladen und gelagert werden dürfen. Der Lieferempfänger ist allein für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Regelungen betreffend die Lagerung der Holzmengen verantwortlich. Mit der Endladung / Ablegung der Holzmenge geht die Verkehrssicherungspflicht betreffend den Liefergegenstand vollständig auf den Empfänger über.

 

§ 5
Holzübernahmen durch Spektrum  // Gefahrtragung  //  Verluste

5.1 Sind wir zur Übernahme von Holzmengen -gleich welcher Qualität oder Verarbeitungsstufe- über einen vereinbarten Zeitraum verpflichtet, entscheidet allein Spektrum die Zeitpunkte und Mengen der (Teil-)Übernahmen. Spektrum bemüht sich, berechtigte Interessen des Vertragspartners zu berücksichtigen. Auch fest vereinbarte Übernahmetermine oder -mengen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung. Ungeeignet ist jede Witterung, die im Übernahmefall zu Schäden am Eigentum Dritter oder zu Personenschäden führen könnten (z.B.: Wegeschäden, Rückeschäden, Waldbodenschädigungen, Störungen des Wildbestandes, erhöhte Brandgefahren).

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder des Verlustes der Holzmengen in Erwerbsvorgängen geht erst mit unserer tatsächlichen Besitzergreifung oder der eines von uns beauftragten Dritten auf uns über. Dies ist frühestens der Fall, sobald die Erwerbsgegenstände auf von uns bereit gestellte Transportmittel verladen sind. Das Vorstehende gilt besonders für alle sich im Wald befindliche Erwerbsgegenstände unabhängig vom Verarbeitungszustand.

 

§ 6
Gewährleistung in Erwerbs- und Veräußerungsfällen  //  Untersuchungs- und Rügepflichten 

6.1 In allen Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen gelten für die Vertragsparteien die gesetzlichen Regelungen für Sachmängel einschließlich derjenigen des Handelsgesetzes, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Nicht vertragsgerecht sind insbesondere alle Holzmengen mit Pilz- und / oder Schädlingsbefall zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf Spektrum. Spektrum hat das Recht, die Abnahme von Holzmengen, die nicht die vertragliche Beschaffenheit haben, zu verweigern.

6.2 In Erwerbsvorgängen hat Spektrum binnen einer Frist von 10 Kalendertage nach Besitzübergang die Erwerbsgegenstände auf deren vertragsgemäße Beschaffenheit oder sonstige Qualitätseinbußen zu untersuchen. Spektrum hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen weiterer 5 Arbeitstage seinem Vertragspartner die Tatsachen schriftlich mitzuteilen, aus denen sich nach Auffassung für Spektrum Gewährleistungsansprüche ergeben könnten. Spektrum stellt die bemängelten Holzmengen seinem Vertragspartner dort zur Kontrolle zur Verfügung, wo sie sich dann tatsächlich befinden. 

Spektrum ist u.a. berechtigt, für nicht vertragsgemäße Beschaffenheiten von Erwerbsmengen Preisabschläge zu verlangen. Marktübliche Preisabschläge errechnen sich vereinbarungsgemäß wie folgt: aktueller Veräußerungspreis der nicht vertragsgerechten Erwerbsmenge abzüglich der Handelsmarge für Spektrum für vertragsgerechte Erwerbsmengen.

6.3 In Veräußerungsvorgängen hat der Erwerber oder dessen Beauftragte binnen einer Frist von 7 Kalendertagen nach Besitzübergang die gelieferten Holzmengen auf deren vertragsgemäße Beschaffenheit oder sonstige Qualitätseinbußen zu untersuchen. Qualitätsrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen weiterer 3 Arbeitstage, schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind auch die Mängel zu spezifizieren, aus denen sich nach Auffassung des Erwerbers Gewährleistungsansprüche gegen Spektrum ergeben könnten. Der Erwerber ist verpflichtet, Spektrum eine unverzüglich durchzuführende Kontrolle der bemängelten Holzmengen zu ermöglichen. Im Falle verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Rügen entfallen die Rechte des Erwerbers gegen Spektrum, es sei denn, Spektrum hat den Sachmangel arglistig verschwiegen.

6.4 Wir schulden unseren Vertragspartnern Schadensersatz nur im Falle mindestens grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens, unabhängig davon, aus welcher Rechtsnorm der Schadensersatzanspruch gegen uns abgeleitet wird.

Dies gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder vertragswesentlicher Kardinalplichten oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Unsere Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden unter Ausschluss von entgangenem Gewinn.

 

§ 7
Zahlungspflichten

7.1 Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen ist Spektrum binnen einer Frist von 30 Bankarbeitstagen nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch den Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, Spektrum hat in Ansehung des Vertragsgegenstandes ordnungsgemäß Mängelrügen erhoben.

7.2 Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen ergeben sich die Fälligkeit unserer Zahlungsansprüche und der Verzugseintritt unserer Schuldner aus dem Vertrag und unserer Rechnungslegung.
Sind uns gegenüber Zahlungsfristen einzuhalten ist für den Verzugseintritt allein maßgeblich der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf eines unserer Konten.

§ 8
verlängerter Eigentumsvorbehalt  //  Sicherheitsleistungen bei Veräußerungsvorgängen

8.1 Spektrum behält das Eigentum an vertragsgegenständlichen Holzmengen bis zur vollständigen Erfüllung all unserer offenen Ansprüche durch den Vertragspartner, auch wenn die offenen Zahlungsansprüche aus anderen Rechtsgeschäften mit ihm erwuchsen (Kontokorrentvorbehalt). Von Vertragspartnern geleistete Sicherheiten gelten uneingeschränkt als Besicherung für alle derzeitigen und künftigen Forderungen von Spektrum und sind erst nach vollständiger Erfüllung aller Verbindlichkeiten an den Sicherungsgeber zurück zu geben.

8.2 Erlischt das Eigentum von Spektrum an den Holzmengen kraft Gesetzes, z.B. durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, erwirbt Spektrum anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der neue Sache zum Vertragspreis der Holzmengen.

8.3 Erlischt das Eigentum von Spektrum an den Holzmengen kraft Rechtsgeschäft oder infolge thermischer Verwertung den Holzmengen, tritt der Vertragspartner der dies bereits jetzt annehmenden Spektrum die aus den Rechtsgeschäften oder aus der thermischen Verwertung erwachsenden Zahlungsansprüche gegen Dritte einschließlich der dafür bestellten Sicherheiten ab. Die Einziehung der abgetretenen Forderungen erfolgt bis auf Widerruf durch den Vertragspartner für Spektrum. Der Vertragspartner ist im Falle seines Zahlungsverzuges verpflichtet, Spektrum nach Eingang des Widerrufs binnen 3 Arbeitstagen den Namen, die ladungsfähige Adresse der Schuldner sowie die Höhe der Forderung schriftlich zu übermitteln.

 

§ 9
Sonstige Leistungen

9.1 Beauftragt Spektrum Dritte mit einer Leistungserbringung, gelten vorbehaltlich abweichender individueller Vertragsregelungen:

-  §§ 1, 7.1; 11; 12; 13;

-  Wir sind jederzeit berechtigt, Verträge, in denen Dritte sich zu einer mengenmäßig zu erbringende Leistung verpflichtet haben (z.B. das Fällen von Bäumen nach Festmeter, deren Aufbereitung und Polterung sowie das Erfassen in Listen) ruhend zu stellen, wenn unsere Kunden die weitere Abnahme dieser Holzmengen aus Gründen verweigern, die wir nicht zu vertreten haben.

-  Die ganz oder teilweise Leistungserbringung durch Subunternehmer ist nur nach unserer vorherigen Genehmigung zulässig.

-  Die Abrechnung von Teilleistungen ist nur zulässig ( a ) nach unserer schriftlichen erteilten vorbehaltslosen Leistungsabnahme, ( b ) der Überprüfung eventuell anzufertigenden Holzlisten auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ( c ) wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

-  der Beauftrage hat bei der Durchführung der beauftragen Arbeiten sämtliche Vorschriften für die Forstwirtschaft, des Arbeitsschutzes sowie der Berufsgenossenschaft einzuhalten. Weisungen des Forstpersonals sind einzuhalten.

9.2 Wird Spektrum mit der Durchführung sonstiger Leistungen beauftragt, die nicht Teil von Erwerbs- oder Veräußerungsvorgängen sind, gelten vorbehaltlich abweichender individueller Vertragsregelungen:

-  §§ 1, 2, 4, 6.4, 7.2; 11; 12; 13;

-  Spektrum ist berechtigt, vom Auftraggeber angemessene Vorschuss- und Abschlagszahlungen nach Arbeitsfortschritten zu verlangen. Zahlungsverzug des Auftraggebers entsteht nach Maßgabe der Rechnungslegung durch Spektrum. Zahlungsverzug des Auftragsgebers berechtigen Spektrum bis zur Verzugsbeendigung zur Leistungsverweigerung.

-  Spektrum ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

-  Fordert Spektrum seine Auftraggeber zur Abnahme von Leistungen oder abtrennbaren Teilleistungen auf, hat diese Abnahme binnen 5 Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Aufforderungen statt zu finden. Lässt der Auftraggeber diese Frist verstreichen, gilt die Leistung von Spektrum im Umfang der Abnahmeaufforderungen als vollständig und vertragsgemäß erbracht.

 

§ 10
Datenschutz

10.1 Wir weisen darauf hin, dass wir die von unseren Geschäftspartnern erhaltenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der vertraglichen Beziehungen verarbeiten und vertraulich behandeln und keinem Dritten, der sich nicht im selben Umfang wie wir zu Verschwiegenheit verpflichtet hat, weitergeben.
Auf Wunsch geben wir allen Geschäftspartnern die ihn betreffenden Daten bekannt und löschen sie, soweit uns nicht gesetzliche Bestimmungen zu deren weitere Aufbewahrung verpflichten.

 

§ 11
Abtretungs- und Aufrechnungsverbote

11.1 Zahlungsansprüche gegen Spektrum können wirksam nur abgetreten oder Dritten zur Einziehung überlassen werden, wenn Spektrum dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.

11.2 Gegen Zahlungsansprüche von Spektrum ist die Aufrechnung als Erfüllungssurrogat ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche wurden von Spektrum schriftlich anerkannt oder gerichtlich tituliert.

 

§ 12
Höhere Gewalt  //  Kalamitäten  //  Salvatorische Klausel  //  Gerichtsstand

12.1 Wird infolge höherer Gewalt die Holzernte, -rückung oder -abtransport ganz oder teilweise behindert oder eingeschränkt, ruhen die gegenseitigen Vertragspflichten mit Ausnahme von Zahlungspflichten. Ein eventuell vereinbarter Erfüllungszeitraum verlängert sich um die Dauer der höheren Gewalt. Jede Vertragspartei hat ein Kündigungsrecht, falls die höhere Gewalt während der Vertragslaufzeit kumuliert länger als 3 Kalendermonate andauert. Die bis zur Kündigungserklärung bereits erhaltenen Leistungen werden vertragsgemäß abgerechnet.

12.2 Kalamitäten sind alle außergewöhnlichen, den nationalen Holzmarkt oder die Holzpreise beeinflussende überregional wirkende nationalen oder internationalen Ereignisse (z.B., aber nicht beschränkt auf: drohende oder andauernde kriegerische Auseinandersetzungen oder deren zeitliche Fortwirkungen, Schnee-/Hagel-/Eisbruch, Gefahren für Lkw oder deren Fahrer im Falle der (a) Befahrung unsicherer Waldwege oder (b) Holzbeladung infolge Witterungseinflüsse). Im Falle von Kalamitäten ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag schriftlich -auch per email oder Fax- zu kündigen, ohne dass dem Vertragspartner aus der Kündigung irgendwelche Ansprüche entstehen. Den ursprünglichen Vertragsparteien steht es frei, über zukünftige Holzlieferungen mit anderen Holzqualitäten und -preisen zu verhandeln. Bis zum Eintritt der Kalamität gelten die vertraglichen Regelungen.

12.3 Sollte eine Regelung in diesem Vertrag unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt rückwirkend zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit eine wirksame und durchführbare Regelung zwischen den Parteien als vereinbart, die dem Regelungsinhalt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung unter Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Risikoverteilung zwischen den Parteien möglichst nahe kommt. Selbiges gilt sinngemäß für eventuell sich zeigende Regelunglücken.

12.4 Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, dessen Durchführung oder Beendigung ist zuständig das Gericht am Sitz von Spektrum.

12.5 Grundlage für alle Verträge ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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